
Staaten und Behörden für Ihr ICAO-Sprachzertifikat
Willkommen auf unserer Seite „Anerkannte Länder“. Dieser Abschnitt zeigt die Länder, in denen die Zertifizierung unserer ICAO-Englischprüfung offiziell anerkannt ist. Unsere Prüfung ist so konzipiert, dass sie die ICAO-Anforderungen erfüllt oder übertrifft und Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie anderen Luftfahrtfachleuten ermöglicht, ihre Englischkenntnisse sicher nachzuweisen.
ZUGELASSENE SPRACHPRÜFSTELLE (LTB)EE/LTAB/003
Warum unseren Test wählen?
Internationale Anerkennung
Unser Zertifikat wird von zahlreichen Luftfahrtbehörden weltweit akzeptiert.
ICAO-konform
Die Prüfung erfüllt die internationalen Anforderungen an die Sprachkompetenz.
Von Fachleuten geschätzt
Eine verlässliche Wahl für Luftfahrtpersonal mit internationalen Zielen.
EASA-Staaten und zuständige Behörden
Unten finden Sie eine Übersicht der erfassten Staaten und Behörden. Wenn Ihr Fall nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich das Verfahren zusätzlich von Ihrer zuständigen Behörde bestätigen.
EASA-Mitgliedstaaten
EASA-Mitgliedstaaten arbeiten im gemeinsamen europäischen Luftfahrtrechtsrahmen. Die verwaltungsrechtliche Umsetzung des Sprachenvermerks bleibt dennoch Aufgabe der jeweiligen zuständigen Behörde. Für Deutschland ist insbesondere das Verfahren des Luftfahrt-Bundesamts beziehungsweise der für Ihre Lizenz zuständigen Stelle maßgeblich; in Österreich sind die Vorgaben von Austro Control zu beachten.
| Land | Zivilluftfahrtbehörde |
|---|---|
| Österreich | Austro Control GmbH |
| Belgien | Belgian Civil Aviation Authority |
| Bulgarien | Directorate General “Civil Aviation Administration” |
| Kroatien | Croatian Civil Aviation Agency |
| Zypern | Department of Civil Aviation Cyprus |
| Tschechien | Civil Aviation Authority of the Czech Republic |
| Dänemark | Danish Civil Aviation and Railway Authority |
| Estland | Estonian Transport Administration (transpordiamet) |
| Finnland | Finnish Transport and Communications Agency (Traficom) |
| Frankreich | Direction Générale de l'Aviation Civile (DGAC) |
| Deutschland | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder zuständige Landesluftfahrtbehörde (je nach Lizenz) |
| Griechenland | Hellenic Civil Aviation Authority |
| Ungarn | Ministry of Construction and Transport – Civil Aviation Authority |
| Island | Icelandic Transport Authority |
| Irland | Irish Aviation Authority (IAA) |
| Italien | Ente Nazionale per l’Aviazione Civile (ENAC) |
| Land | Zivilluftfahrtbehörde |
|---|---|
| Lettland | Civil Aviation Agency of Latvia |
| Litauen | Transport Competence Agency (TKA) |
| Luxemburg | Civil Aviation Authority of Luxembourg |
| Malta | Civil Aviation Directorate of Malta |
| Niederlande | Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) |
| Norwegen | Norwegian Civil Aviation Authority |
| Polen | Civil Aviation Authority of Poland |
| Portugal | Portuguese Civil Aviation Authority (ANAC) |
| Rumänien | Romanian Civil Aeronautical Authority (AACR) |
| Slowakei | Transport Authority – Civil Aviation Division |
| Slowenien | Slovenian Civil Aviation Agency |
| Spanien | Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) |
| Schweden | Swedish Transport Agency (Transportstyrelsen) |
| Schweiz | Federal Office of Civil Aviation (BAZL) |
| Liechtenstein | Swiss Federal Office of Civil Aviation (FOCA/BAZL) |
Was tun Sie nach Erhalt des Zertifikats?
Nach Abschluss der Sprachprüfung erhalten Sie Ergebnis und Zertifikat. Für den Sprachenvermerk sind anschließend diese Schritte wichtig:
Zertifikat bei der zuständigen Behörde einreichen
Folgen Sie den Einreichungshinweisen Ihrer Lizenzbehörde und verwenden Sie deren vorgeschriebenes Formular. Bewahren Sie das Originalzertifikat und Ihre Prüfungsunterlagen auf.
Besondere Formulare frühzeitig klären
Einige Behörden, darunter Stellen in Frankreich, der Schweiz, Dänemark und Österreich, können zusätzliche Formulare oder Unterschriften verlangen. Level 6 Aviation stellt die von uns auszufüllenden Formulare ohne Zusatzkosten bereit; die Behörde entscheidet über den Eintrag.
Häufige Fragen
Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Staat, Lizenz und zuständiger Behörde. Lassen Sie sich die Annahme des Zertifikats und die erforderlichen Unterlagen vor der Buchung von der empfangenden Stelle bestätigen.
Nein. Rechtsrahmen, Behördenpraxis, Formulare und Zuständigkeiten können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde, insbesondere bei einer Lizenz außerhalb des EASA-Systems.
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