Nach der ICAO-Sprachprüfung: Nachweis, LTB-Unterlagen und Sprachenvermerk
Aktualisiert am 7 Min. LesezeitVon Andrew

ICAO-Sprachprüfung bestanden: Was geschieht als Nächstes?
Eine erfolgreich abgelegte ICAO-Sprachprüfung ist für Pilotinnen und Piloten, die Englisch im Sprechfunkverkehr verwenden müssen, ein wichtiger Schritt. Sie ist jedoch nicht in jedem Fall der letzte administrative Schritt.
Nach der Beurteilung erhalten Sie üblicherweise einen persönlichen Nachweis über das Ergebnis Ihrer englischen Sprachprüfung. Je nach zuständiger Behörde müssen Sie diesen Nachweis anschließend einreichen, damit Ihre Sprachkenntnisse als Sprachenvermerk in die Pilotenlizenz eingetragen oder dort aktualisiert werden.
Dieser Artikel erläutert, was nach der Prüfung geschieht, welche Unterlagen Sie erhalten, worin sich Prüfungsnachweis und Sprachenvermerk unterscheiden und was Sie vor Ablauf einer befristeten Sprachkompetenzstufe prüfen sollten.
Welche Unterlagen erhalten Sie nach der ICAO-Sprachprüfung?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie üblicherweise eine Ergebnisnachricht mit wichtigen Unterlagen.
Das erste Dokument ist Ihr persönlicher Nachweis über die Beurteilung der englischen Sprachkompetenz. Er enthält Ihr individuelles Prüfungsergebnis.

Typischerweise finden Sie darin Angaben wie:
Ihren vollständigen Namen;
das Datum der Beurteilung;
die geprüfte Sprache;
das erreichte ICAO Level;
gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer;
eine Nachweis- oder Referenznummer;
die ausstellende Sprachprüfstelle (Language Testing Body, LTB) beziehungsweise die im Nachweis bezeichnete Prüforganisation.
Das zweite Dokument betrifft die Genehmigung beziehungsweise Anerkennung der Sprachprüfstelle oder Prüforganisation:

Dieses Dokument enthält nicht Ihr persönliches Ergebnis. Es belegt vielmehr den Status der Organisation, die die Sprachprüfung im Rahmen der einschlägigen Genehmigung durchgeführt hat. Maßgeblich sind die genaue Genehmigungskette und die zuständige Luftfahrtbehörde.
Die Unterscheidung ist wichtig: Ihr persönlicher Prüfungsnachweis dokumentiert Ihr Ergebnis. Die LTB-Unterlage dokumentiert den Genehmigungsstatus der Prüforganisation.
Der Sprachenvermerk ist dagegen der behördliche Eintrag Ihrer Sprachkompetenz in die Pilotenlizenz.
Level6 Aviation übermittelt die einschlägige LTB-Unterlage zusammen mit dem persönlichen Nachweis. Damit kann Ihre zuständige Behörde sowohl das Ergebnis als auch den dokumentierten Status der Prüforganisation prüfen.
Prüfungsnachweis und Sprachenvermerk: Was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, Prüfungsnachweis und Sprachenvermerk gleichzusetzen. Beide hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Der Prüfungsnachweis wird nach der Beurteilung der Sprachkompetenz ausgestellt und dokumentiert das Ergebnis.
Der Sprachenvermerk ist der behördliche Eintrag in Ihrer Pilotenlizenz, der die festgestellte Sprachkompetenzstufe bestätigt.
Inhaberinnen und Inhaber einer Pilotenlizenz nach Part-FCL, die deren Rechte unter Nutzung des Sprechfunks ausüben, benötigen den einschlägigen Sprachenvermerk in ihrer Lizenz. Er weist normalerweise Sprache, erreichtes Level und gegebenenfalls die Gültigkeit aus. Die Anforderungen an Sprachkenntnisse für den Sprechfunkverkehr sind in FCL.055 geregelt.
Vereinfacht gesagt: Der Prüfungsnachweis dokumentiert Ihr Ergebnis. Der Sprachenvermerk zeigt, dass die zuständige Behörde diese Sprachkompetenz in Ihrer Lizenz eingetragen hat.
So beantragen Sie den Eintrag Ihres ICAO Levels in die Pilotenlizenz
Nach Erhalt des Nachweises müssen Sie ihn gegebenenfalls an Ihre zuständige Luftfahrtbehörde oder Lizenzstelle übermitteln.
Das genaue Verfahren richtet sich nach der zuständigen Behörde. Häufig umfasst es:
Einreichen des persönlichen Prüfungsnachweises zusammen mit den verlangten LTB-Unterlagen.
Ausfüllen des vorgeschriebenen Behördenformulars, sofern erforderlich.
Zahlen einer Verwaltungsgebühr, sofern vorgesehen.
Abwarten der Bearbeitung und Aktualisierung der Lizenz.
Prüfen, ob Sprache, Level und gegebenenfalls Gültigkeitsdatum korrekt eingetragen wurden.
Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Lizenz allein durch das Bestehen der Prüfung automatisch aktualisiert wird. Häufig liegt es bei der Pilotin oder dem Piloten, die Unterlagen einzureichen und den Sprachenvermerk zu beantragen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde – in Deutschland regelmäßig bei der für Ihre Lizenz zuständigen Stelle, in Österreich bei Austro Control beziehungsweise der einschlägigen Stelle – über die konkret erforderlichen Unterlagen.
Werden Nachweise in anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt?
Für Pilotinnen und Piloten im EASA-Regelungsrahmen ist die grenzüberschreitende Anerkennung eine wichtige Frage.
Die Verordnung (EU) 2018/1139 enthält Regeln zur Gültigkeit und Anerkennung von Bescheinigungen in den Mitgliedstaaten. Die Anerkennung eines konkreten Sprachprüfungsnachweises hängt jedoch von der einschlägigen unionsrechtlichen Grundlage, der zuständigen Genehmigungskette und dem jeweiligen Lizenzverfahren ab; sie darf nicht pauschal als direkte EASA-Zulassung des Anbieters beschrieben werden.
In der Praxis können Inhaberinnen und Inhaber einer Part-FCL-Pilotenlizenz Unterlagen, die im anwendbaren EASA-Rahmen ausgestellt wurden, grundsätzlich auch gegenüber einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats verwenden. Das Verwaltungsverfahren kann dennoch variieren. Eine Behörde kann bestimmte Formulare, zusätzliche Nachweise oder eine direkte Bestätigung durch die Prüforganisation verlangen.
Prüfen Sie deshalb stets das konkrete Einreichungsverfahren bei Ihrer eigenen zuständigen Behörde.
Wie lange ist Ihr ICAO Level gültig?
Die Gültigkeit richtet sich nach dem erreichten Level und dem anwendbaren Regelungsrahmen.
Für Sprachenvermerke nach EASA Part-FCL gelten üblicherweise folgende Zeiträume bis zur erneuten Beurteilung:
ICAO Level 4 – erneute Beurteilung in Abständen von vier Jahren
ICAO Level 5 – erneute Beurteilung in Abständen von sechs Jahren
ICAO Level 6 – nach Part-FCL grundsätzlich keine regelmäßige erneute Beurteilung vorgeschrieben
Die einschlägigen EASA-Part-FCL-Bestimmungen regeln die Abstände für die erneute Beurteilung bei Level 4 und Level 5. Prüfen Sie gleichwohl den konkreten Eintrag und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde.
Kontrollieren Sie Ihr derzeitiges Level und das eingetragene Ablaufdatum rechtzeitig, bevor lizenz- oder betriebsbezogene Berechtigungen betroffen sein könnten.
Läuft ein Level-4- oder Level-5-Vermerk demnächst aus, planen Sie die erneute Beurteilung frühzeitig. Ein knapper Zeitplan kann insbesondere vor einem Einsatz, einer Lizenzmaßnahme, einer praktischen Prüfung, einer Befähigungsüberprüfung oder einem internationalen Flug unnötigen Druck erzeugen.
Was Sie direkt nach Erhalt des Nachweises tun sollten
Nach Erhalt Ihres Prüfungsnachweises sind einige einfache, aber wichtige Schritte sinnvoll.
Prüfen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben. Name, Geburtsdatum, Prüfungsdatum und erreichtes Level sollten mit Ihren amtlichen Unterlagen übereinstimmen.
Speichern Sie den Nachweis anschließend sicher. Bewahren Sie eine digitale und nach Möglichkeit auch eine gedruckte Kopie auf.
Informieren Sie sich danach bei Ihrer Lizenzbehörde oder auf deren Website, wie Sie den Nachweis für den Sprachenvermerk einreichen.
Teilen Sie Ihrer Flugschule, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Ausbildungsorganisation die aktualisierte Sprachkompetenz mit, falls dort ein Nachweis benötigt wird.
Notieren Sie schließlich das Ablaufdatum, wenn Sie Level 4 oder Level 5 erreicht haben.
Diese Schritte sind unkompliziert und können spätere Verzögerungen vermeiden.
Häufige Fehler nach der ICAO-Sprachprüfung
Manche Pilotinnen und Piloten verlieren nach der Prüfung Zeit, weil sie den Verwaltungsablauf missverstehen. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
anzunehmen, dass die Lizenz automatisch aktualisiert wird;
den Nachweis an die falsche Abteilung zu senden;
bis kurz vor Ablauf des bestehenden Vermerks zu warten;
nicht zu kontrollieren, ob die Lizenz korrekt aktualisiert wurde;
keine Kopie des Nachweises aufzubewahren;
die Aussage des Prüfungsnachweises mit der Gültigkeit des Lizenzvermerks zu verwechseln;
die Prüfung zu knapp vor einer praktischen Prüfung, Befähigungsüberprüfung oder betrieblichen Frist zu buchen.
Die Sprachprüfung ist nur ein Teil des Verfahrens. Entscheidend ist, dass Ihre Sprachkompetenz dort korrekt eingetragen und anerkannt ist, wo Sie sie benötigen.
Müssen Sie die ICAO-Sprachprüfung erneut ablegen?
Eine erneute Beurteilung kann erforderlich sein, wenn Ihr Level-4- oder Level-5-Vermerk bald abläuft oder die zuständige Behörde einen neuen Nachweis verlangt.
Eine neue Prüfung kann auch sinnvoll sein, wenn Ihr berufliches Ziel eine höhere Sprachkompetenz voraussetzt. Level 4 ist die Mindeststufe der Einsatzfähigkeit; andere streben Level 5 oder Level 6 an. Ein höheres Ergebnis ist jedoch nicht garantiert und sollte eine real vorhandene Sprachkompetenz widerspiegeln.
Wenn Sie beim Zeitpunkt unsicher sind, prüfen Sie das Ablaufdatum in Ihrer Lizenz und lassen Sie ausreichend Zeit für Prüfung, Ausstellung der Ergebnisunterlagen und Behördenbearbeitung.
Warum Sie Ihr Luftfahrtenglisch weiter pflegen sollten
ICAO-Sprachkompetenz ist nicht nur eine administrative Anforderung. Sie unterstützt klare und wirksame Kommunikation im Flugbetrieb.
Pilotinnen und Piloten müssen in üblichen und ungewöhnlichen Situationen klar kommunizieren, Anweisungen verstehen, unerwartete Ereignisse sprachlich bewältigen und wirksam mit der Flugsicherung sowie anderen Luftfahrtfachleuten interagieren.
Auch nach der Prüfung ist regelmäßiges Üben wichtig. Sie können Ihr Luftfahrtenglisch erhalten, indem Sie:
rechtmäßig zugängliche ATC-Kommunikation zu Lernzwecken anhören;
Standard-Sprechgruppen üben;
Ihre allgemeine Sprache (Plain Language) für ungewöhnliche und Notfallsituationen entwickeln;
typische Luftfahrtszenarien besprechen;
vor der nächsten Beurteilung Auffrischungsunterricht nutzen.
Ein gutes Ergebnis sollte tatsächliche kommunikative Handlungsfähigkeit widerspiegeln und nicht nur kurzfristiges Prüfungstraining.
Müssen Sie Ihren Sprachenvermerk erneuern oder aktualisieren?
Wenn Ihr Sprachenvermerk bald abläuft oder Sie einen Prüfungsnachweis für die behördliche Eintragung benötigen, können Sie die Beurteilung der Sprachkompetenz online bei Level6 Aviation ablegen.
Das Onlineformat richtet sich an Pilotinnen und Piloten, die einen klaren und professionellen Prüfungsablauf benötigen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmende einen Nachweis, den sie nach dem jeweils anwendbaren Verfahren bei ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde für den Sprachenvermerk einreichen können.
Prüfen Sie vor der Buchung Ihre aktuelle Lizenz, das Ablaufdatum und die Anforderungen Ihrer Behörde, damit Sie genau wissen, welche Unterlagen und Schritte erforderlich sind.



